Die Gültigkeit der Kundenkarte ist auf der Karte vermerkt. Sie erhalten von der SWR automatisch bei Ablauf eine neue gültige Karte in der App angezeigt bzw. eine neue Plastikkarte, wenn vorhanden, zugeschickt. Die Karte können Sie, so oft Sie wollen, für sich, für Ihre(n) Lebenspartner(in) und Kinder – sofern im selben Haushalt lebend – nutzen. Der Strom- und/oder Gaskunde (sprich Vertragspartner) ist automatisch als Karteninhaber(in) geführt. Bei 3 oder mehr Vertragspartner, muss der Kunde festlegen, wer als Karteninhaber(in) geführt wird.
Die Vorteilsberechtigung besteht entsprechend der spürbarCard-AGB. Die digitale spürbarCard kann damit auch vor Ende der Kartenlaufzeit deaktiviert werden, sofern die Vorteilsberechtigung entfällt.
Sollten Angebotsbegrenzungen seitens des Vorteilspartners bestehen, zum Beispiel hinsichtlich der Angebotslaufzeit, finden Sie diese Informationen in der Angebotsbeschreibung.
Der Vorteilspartner hat das Recht, Sie bei Vorlage Ihrer Karte nach dem Personalausweis zu fragen. Nur so kann er auch kontrollieren, dass Sie der namentlich auf der Karte Genannte sind und den Vorteil in Anspruch nehmen dürfen.