Allgemeine spürbarCARD-Bedingungen (AGB)
1. Die Stadtwerke Rottenburg am Neckar GmbH (SWR) gibt in Kooperation mit anderen diesem System angeschlossenen Versorgungsunternehmen eine Kundenkarte mit der Zusatzbezeichnung „CityPower-Card“ (Karte) heraus. Die Karte ist auch digital als Smartphone-App verfügbar.
2. Der Kunde* der SWR erkennt diese allgemeinen Bedingungen zum Gebrauch der SWR/CityPower-Card durch seine Unterschrift auf der auf seinen Namen ausgestellten Plastikkarte bzw. durch Zustimmung im Zuge der Registrierung der digitalen Karte als verbindlich an.
3. Die Karte wird unter folgenden Voraussetzungen für letztverbrauchende Privatkunden der SWR angeboten:
• Mit dem Kunden besteht ein auf seinen Namen laufender Strom- und/oder Gaslieferungsvertrag.
• Der Kunde teilt der SWR seine Kundennummer sowie alle weiteren für die Kartenerstellung notwendigen Daten mit. Die Kundennummer steht auf jeder Rechnung.
4. Die Plastikkarte verbleibt im Eigentum der SWR und wird dem Kunden nur zur Nutzung überlassen. Sie ist nur gültig mit persönlicher Unterschrift und nach Erhalt sofort zu unterzeichnen. Voraussetzung für den Erhalt und die Nutzung der digitalen Karte ist eine gültige Registrierung unter Nennung der Kartennummer, des Namens, der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder, Geburtsdatum sowie der Anschrift. Die Karte ist nicht übertragbar.
5. Nur bei Vorliegen der Voraussetzung gemäß Ziffer 3 ist der Inhaber berechtigt, die jeweils gültigen SWR/CityPower-Card Vergünstigungen und Leistungen bei den Einrichtungen der angeschlossenen Leistungsträger für sich, den Ehepartner** sowie die Anzahl der auf der Karte vermerkten Kinder geltend zu machen. Im Einzelfall kann der angeschlossene Leistungsträger das Angebot auf eine bestimmte Personenzahl und/oder Menge begrenzen. Der Umfang der jeweiligen Vergünstigungen und Leistungen ergibt sich aus der Angebotsbeschreibung des Leistungsträgers.
6. Die SWR ist jederzeit berechtigt, den Leistungsumfang der Karte zu erweitern bzw. einzuschränken oder vollständig zurückzunehmen sowie die Bereitstellung der Smartphone-App einzustellen. Die in den veröffentlichten Leistungsverzeichnissen genannten Leistungen sind unverbindlich. Die jeweiligen Vergünstigungen der angeschlossenen Leistungsträger sowie etwaige Gültigkeitseinschränkungen sind unter www.spürbar.online bzw. www.citypower.de einzusehen. Sollte es der SWR aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein, dem Kunden die Kartenvorteile zu gewähren, besteht kein Anspruch des Kunden auf Gewährung der Vorteile; Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
7. Die SWR/CityPower-Card gilt in Verbindung mit dem Personalausweis oder vergleichbaren Dokumenten.
8. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dies der SWR unverzüglich anzuzeigen. Die erstmalige Ausstellung einer Ersatzkarte erfolgt kostenlos, danach können von den SWR 5,- Euro (brutto) pro Ersatzkarte in Rechnung gestellt werden.
9. Die SWR übernimmt durch die Bereitstellung der Karte keine Haftung oder Gewähr für die Einräumung der Vergünstigungen bzw. die Erbringung der Leistungen durch die in den SWR/CityPower-Card Leistungsverzeichnissen genannten Leistungsträger. Für die Nutzung der Einrichtungen der Leistungsträger gelten die jeweils einschlägigen Benutzungsbedingungen. Sofern die SWR im Rahmen von Kooperationen mit Handelspartnern Verkaufsaktionen in das Programm integriert, kommt ein Kaufvertrag zwischen diesem und dem Kunden zustande; die SWR tritt nur als Vermittlerin auf. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Handelspartners.
10. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung durch Rückgabe der Plastikkarte bzw. Deaktivierung der digitalen Karte in der Smartphone-App kündigen.
11. Die SWR kann das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn der Strom- und/oder Gaslieferungsvertrag zwischen dem Karteninhaber und der SWR nicht mehr besteht oder sich der Karteninhaber wiederholt mit fälligen Forderungen daraus in Verzug befindet, wenn ihm Hausverbot in den Geschäftsräumen der SWR und/oder in einer der in den SWR/CityPower-Card Leistungsverzeichnissen genannten Einrichtungen erteilt wurde oder bei missbräuchlicher Nutzung der Karte. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden; die Plastikkarte ist der SWR unverzüglich zurückzugeben, die digitale Karte unverzüglich zu deaktivieren.
12. Die SWR ist berechtigt, diese allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung veröffentlicht die SWR die neuen allgemeinen Bedingungen unter Hervorhebung der Änderungen im Internet unter www.spürbar.online. Der Kunde hat ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung zwei Wochen Zeit, dem Wirksamwerden der neuen Bedingungen dadurch zu widersprechen, dass er von seinem Kündigungsrecht nach Ziffer 10 Gebrauch macht. Durch die Weiterbenutzung der Karte erkennt der Kunde die geänderten Bedingungen an.
13. Erfüllungsort ist Rottenburg am Neckar.
14. Sollten einzelne Regelungen dieser allgemeinen Bedingungen oder eine künftig aufgenommene Regelung ganz oder teilweise nicht wirksam oder durchführbar sein oder werden, so bleiben Geltung und Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. In diesem Falle werden die Vertragspartner die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine wirksame bzw. durchführbare Regelung ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommt. Gleiches gilt entsprechend für eventuelle unbeabsichtigte Vertragslücken.
* Es sind in allen Fällen gleichermaßen weibliche, männliche und diverse Personen gemeint.
** Dazu zählen auch eingetragene Lebenspartnerschaften.
© SWR Stand: 7/2018